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EUROPÄISCHE FONDS
FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
INVESTITIONEN IN IHRE ZUKUNFT.

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Energieaudits

Das Energieaudit ist ein Komplex von Tätigkeiten, die ein Energieprüfer vornimmt und derer Ergebnis die Informationen zu den Methoden und dem Niveau der Energienutzung in Gebäuden und in der Energiewirtschaft gemeinsam mit dem Maßnahmenvorschlag zur Erreichung von Energieeinsparungen sind.

Das Energieaudit wird für folgende Objekte vorgenommen:

  • Gebäude und Betriebe mit einem jährlichen Energieverbrauch, der den im Gesetz Nr. 406/2000 über die Energiewirtschaftung, in der gültigen Fassung, festgelegten Grenzwert überschreitet
  • Zur Erreichung einer Förderung oder eines Kredits für die energiesparsame Projekte (Wärmeisolierung eines Gebäudes, Installation einer erneuerbaren Anlage uä.)
  • Bei geplanten Gebäudesanierungen, bei der Suche nach Energieeinsparungen in Produktions- und anderen Betrieben.

Die Erfordernisse des Energieaudits sind in der Verlautbarung Nr. 213/2001 Gesetzblatt, in der Fassung der Verlautbarung Nr. 425/2004 Gesetzblatt, festgelegt, und es darf nur durch den Energieprüfer vorgenommen werden. Der Energieprüfer ist eine natürliche Person, die im Verzeichnis der Energieprüfer beim Ministerium für Industrie und Handel registriert ist.

Die Energieprüfer der Gesellschaft TERMS CZ s.r.o. haben bis heute zahlreiche Energieaudits für alle Typen der Energiesysteme, von Familienhäusern, über öffentliche und administrative Gebäude, Krankenhäuser, Schulen, gewerbliche Betriebe, bis zum Ausbau von photovoltaischen Kraftwerken oder Kraftwärmekopplungsanlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse durchgeführt.